Kosten

Kosten

Abgerechnet wird eine Behandlung in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

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Kostenübernahme

Von privaten Krankenkassen und der Beihilfe für Beamte werden die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen in der Regel ganz oder teilweise übernommen. Bitte prüfen Sie im Zweifel vorher, ob dies bei Ihrem persönlich vereinbarten Tarif tatsächlich der Fall ist.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten solcher Leistungen bislang nicht, sofern Sie keine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Zusatzversicherungen für Heilpraktiker-Leistungen übernehmen die Kosten in dem von Ihnen abgeschlossenem Rahmen.

Termine absagen

Leider kommt es immer wieder vor, dass exklusiv für Sie reservierte Termine, besonders Erstbesuche, sehr kurzfristig abgesagt oder ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen werden. In diesen Fällen ist es uns nur sehr eingeschränkt bis gar nicht möglich diese Termine anderweitig zu vergeben.

Termine gelten deshalb als verbindlich und kostenpflichtig gebucht, sofern sie nicht spätestens 24 Stunden, bzw. am letzten Werktag, vorher abgesagt werden. Für Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, ohne schriftlich oder telefonisch wie oben erwähnt abzusagen, entsteht für Sie pauschal ein Ausfallhonorar je nach Terminart von 80 bzw. 100 €.